Die §57a-Begutachtung, landläufig als „Pickerl“ bezeichnet, dient zur Gewährleistung der Verkehrs- und Betriebssicherheit sowie der Umweltverträglichkeit Ihres Fahrzeugs.

Die Überprüfung ist gesetzlich vorgeschrieben und muss von einer zertifizierten Fachwerkstatt durchgeführt werden. Wir besitzen das Know-how um alle dafür notwendigen Kontrollen durchzuführen
Der Toleranzzeitraum für die §57a-Begutachtung beträgt sechs Monate, wobei der Überprüfungstermin ein Monat vor Ende der Fälligkeit beginnt und vier Monate nach Fälligkeit (Monat der Erstzulassung) endet.
Kontaktieren Sie uns und vereinbaren Sie einen Termin für das „Pickerl“ bei CARDOCTOR im Bezirk Kirchdorf!


Als Kunde erwartet Sie stets ein zuverlässiger Service zu fairen Preisen. Überzeugen Sie sich selbst und bringen Sie Ihr Auto zu CARDOCTOR in Klaus an der Pyhrnbahn im Bezirk Kirchdorf - Ihrem kompetenten Ansprechpartner für mehr Sicherheit und Mobilität!
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CARDOCTOR Kfz Lungenschmied GmbH
Gewerbepark Klaus 3
4564 Klaus an der Pyhrnbahn
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